Es gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweils gültigen Fassung:

BDÜ Handreichung JVEG 2025

Korrektorat und Lektorat werden nach Stundensatz abgerechnet.

Mindestauftragswert 65,00 EUR

Beglaubigungsgebühr 20,00 EUR

Kleinunternehmerregelung: Gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Preise für Englisch-Unterricht und Firmenschulungen individuell auf Anfrage.