Es gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweils gültigen Fassung:
Korrektorat und Lektorat werden nach Stundensatz abgerechnet.
Mindestauftragswert 65,00 EUR
Beglaubigungsgebühr 20,00 EUR
Kleinunternehmerregelung: Gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Preise für Englisch-Unterricht und Firmenschulungen individuell auf Anfrage.
